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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Leadsnavigator

AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen - Leadsnavigator

  1. Vertragsschluss/ Geltungsbereich

    1. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich per Post oder per E-Mail.

    2. Auf die mit Leads Navigator geschlossenen Verträge finden ausschließlich diese AGB-Anwendung. Sämtlichen entgegenstehenden und/oder zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners wird widersprochen; sie finden keine Anwendung, es sei denn, dass Leads Navigator sich mit ihnen ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

    3. Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen (ergänzende) Vereinbarungen, auch dann, wenn bei künftigen Verträgen der Partner nicht nochmals ausdrücklich von Leads Navigator auf die Anwendung dieser AGB hingewiesen wird.

    4. Nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung können zusätzliche Änderungen auch per E-Mail vereinbart werden.

  2. Vertragsgegenstand/ Leistungen

    1. Der Partner erhält von Leads Navigator Anfragen aus dem Bereich Photovoltaik und/oder Wärmepumpe, für eine vom Partner festgelegte Region. Bei einer Umkreis-Vereinbarung handelt es sich immer um eine Umkreis-Luftlinie und nicht um eine Autofahrstrecke. Die Anfragen stammen u.a. von den Webseiten: www.energie-leads24.de | www.leadsnavigator.de | www.heizungs-gorillas.de | www.photovoltaik-firma.de.

    2. Leads Navigators Leistung umfasst ausschließlich die Bereitstellung von Anfragen. Die Anfrage besteht aus dem Vor- und Nachnamen und Adresse des Interessenten sowie der E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer und dem Thema der Anfrage („vorqualifizierte Kundenanfrage“), wobei das Thema durch Befragung des Interessenten durch Leads Navigator näher eingegrenzt wird. Art und Umfang der Themenaufbereitung liegt im ausschließlichen Ermessen von Leads Navigator. Die Bereitstellung von vorqualifizierten Kundenanfragen ist die ausschließliche Leistung von Leads Navigator. Leads Navigator schuldet insbesondere keinen erfolgreichen Vertragsabschluss zwischen Interessenten und dem Partner.

    3. Sofern ein Interessent eine Anfrage für mehrere Objekte (unterschiedliche Adressen) stellt, so zählt dies als Mehrfachanfrage, nämlich als eine Anfrage pro Objekt.

    4. Sofern der Interessent eine Anfrage für verschiedene Bereiche bzw. Produkte stellt, so zählt dies als Mehrfachanfrage, nämlich als eine Anfrage pro Bereich.

    5. Mehrfachanfragen nach c) und d) werden pro Objekt bzw. pro Bereich abgerechnet, auch wenn es sich um denselben Kunden handelt.

    6. Der Partner erhält qualifizierte Anfragen, die noch an bis zu 3 weitere Partner versendet werden. Erhält Leads Navigator nach Ablauf von mehr als 30 Tagen nach der Weiterleitung von Anfragen an den Partner von einem Interessenten die Mitteilung, dass der Interessent noch nicht vom Partner kontaktiert wurde oder stellt der Interessent erneut eine Anfrage über die Kanäle von Leads Navigator, ist Leads Navigator berechtigt, den Lead noch an weitere Partner weiterzuleiten. Des Weiteren ist Leads Navigator dazu berechtigt, 30 Tage nach Weiterleitung der Anfrage an den Partner, erneut den Interessenten zu kontaktieren und nachzufragen, ob dem Interessenten geholfen wurde und weiteres Interesse an einer Beratung besteht und bei Bedarf seine Kontaktdaten an Dritte zu übermitteln.

  3. Zahlungsmodalitäten/ Aufrechnung

    1. Es gilt die auf Seite 1 (Kooperationsvereinbarung) vereinbarte Gebühr zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

    2. Leads Navigator ist Partner des Verbands der Vereine Creditreform e.V., Hammfelddamm 13, 41460 Neuss.

      Leads Navigator behält sich eine Bonitätsabfrage vor.

    3. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich, alle 2 Wochen oder monatlich.

    4. Bei Zahlungsverzug des Partners gegenüber Leads Navigator kann Leads Navigator die Lieferung von Anfragen verweigern, bis offene Zahlungen beglichen wurden.

    5. Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig und per Überweisung bis spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung von Leads Navigator genannte Konto zu überweisen.

    6. Die Aufrechnung des Partners mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, sofern die Ansprüche des Partners unbestritten und fällig oder rechtskräftig festgestellt und fällig sind.

    7. Es gilt die auf Seite 1 (Kooperationsvertrag) festgelegte Zahlungsmodalität. Änderungen müssen von beiden Seiten bestätigt werden.

    8. Sollte der Partner eine schlechte Bonität aufweisen, ist Leads Navigator berechtigt, die Zahlung auf Vorkasse umzustellen.

  4. Anzahl von Anfragen

    1. Leads Navigator wird eine unbestimmte Anzahl an Anfragen ab dem Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung an den Partner weiterleiten.

    2. Leads Navigator gewährleistet keine Mindestanzahl an Anfragen. Der Partner kann jedoch eine Maximalanzahl von Anfragen pro Kalenderwoche festlegen. Dabei handelt es sich um die durchschnittliche Anzahl bezogen auf den Kalendermonat

      Beispiel: Wenn der Partner 5 Leads pro Woche erhalten möchte, kann es sein, dass er in den ersten 2 Kalenderwochen 5 Leads, dann in der dritten Kalenderwoche 7 und in der vierten Kalenderwoche 3 erhält. Der Partner erhält jedoch stets durchschnittlich 5 Leads pro Kalenderwoche.

    3. Für Änderung der Region oder der Maximalanzahl von Anfragen durch den Partner muss der Partner den Kundenservice von Leads Navigator unter info@leadsnavigator.de kontaktieren. Änderungen treten innerhalb von 24 Stunden in Kraft, wobei das Fristende bei einem Wochenende oder gesetzlichen Feiertag auf den darauffolgenden Arbeitstag fällt.

    4. Durch die Toleranzeinstellung, die einen Puffer für Reklamationen beinhaltet, kann es zu einem Mehrversand an Leads kommen, der die wöchentliche Kapazität übersteigt. Das Abstellen dieser Toleranzeinstellung kann jederzeit per E-Mail erfolgen.

    5. Die Weiterleitung von vorqualifizierten Anfragen erfolgt per E-Mail und, falls gewünscht, über die vereinbarte CRM-Schnittstelle.

  5. Pflichten des Partners

    1. Der Partner darf Interessenten nur in solcher Art und Weise kontaktieren, mit der diese als angemessene Reaktion auf seine Anfrage rechnen müssen, d.h. zur Klärung von Fragen bezüglich ihrer Anfragen, zur Unterbreitung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots oder vergleichbare Reaktionen auf die Anforderung eines Angebots. Die Kontaktaufnahme darf per E-Mail, SMS oder per Telefon erfolgen.

    2. Anfragen dürfen nicht ohne Zustimmung von Leads Navigator durch den Partner an Dritte weitergegeben oder verkauft werden. Davon ausgenommen sind externe Vertriebe, Hersteller, Monteure oder andere betriebsnahe Unternehmen die direkt mit dem Partner kooperieren und allein der Erfüllung des Vertrages zwischen Interessenten und dem Partner dienen. Des Weiteren dürfen Anfragen nicht zu einem anderen Zweck als den vorgesehenen Zweck (zur Klärung von Fragen bezüglich seiner Anfrage, zur Unterbreitung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots oder vergleichbare Reaktionen auf die Anforderung eines Angebots) verwendet werden. Im Falle eines Verstoßes bleibt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vorbehalten.

    3. Der Partner löscht sämtliche Daten des Interessenten, sobald diese nicht mehr zur Abgabe eines Angebots oder zur Kontaktaufnahme benötigt werden, spätestens jedoch 6 Monate nach Weiterleitung einer Anfrage. Dies gilt nicht, wenn der Partner eine gesonderte Einwilligung des Interessenten erhält oder die Daten aufgrund eines gesetzlichen Erlaubnistatbestandes (z.B. nach Auftragsbestätigung durch den Interessenten) länger gespeichert werden müssen.

    4. Der Partner ist für die Übermittlung der korrekten E-Mail-Adressen für den Leadversand verantwortlich. Sollten Leads aufgrund einer falsch angegebenen E-Mail-Adresse nicht ankommen, werden diese trotzdem regulär berechnet

  6. Laufzeit/ Kündigung/ Pausierung

    1. Der Partner kann jederzeit die Weiterleitung von Anfragen mit Vorlaufzeit von 10 Arbeitstagen pausieren, wobei das Fristende bei einem Wochenende oder gesetzlichen Feiertag auf den darauffolgenden Arbeitstag fällt. Den Antrag hierzu stellt der Partner über den Kundenservice von Leads Navigator unter info@leadsnavigator.de. Die Pausierungsanfrage kann nur bearbeitet werden, wenn ein bestimmter Pausierungszeitraum angegeben ist.

    2. Wird der Vertrag länger als vier Wochen pausiert, kann die Kooperation von Leads Navigator beendet werden, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

    3. Eine Verlängerung der Pausierung muss spätestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der Pausierung angefragt werden, andernfalls handelt es sich um eine neue Pausierungsanfrage nach Ziffer 6 a) mit einer Anfragevorlaufzeit von 10 Arbeitstagen.

    4. Eine Kündigung der Kooperationsvereinbarung kann jederzeit durch Leads Navigator oder dem Partner erfolgen. Die Kündigung muss per E-Mail oder per Post erfolgen. Die Kündigung tritt 10 Arbeitstagen nach Zugang in Kraft, wobei das Fristende bei einem Wochenende oder gesetzlichen Feiertag auf den darauffolgenden Arbeitstag fällt.

    5. Innerhalb der Pausierungs- und Kündigungsfrist sind keine Änderungen der Vereinbarung (u.a. Leadanzahl pro Woche, Umkreis/PLZ-Gebiet) möglich. Zwischen Änderungen der Vereinbarung und einer Kündigungs- /Pausierungsanfrage müssen mindestens 5 Arbeitstage liegen.

    6. Als Arbeitstage gelten alle Wochentage von Montag bis Freitag. Ausgenommen sind alle Feiertage, die für Berlin gelten.

  7. Reklamationsbestimmungen

    1. Erhaltene Anfragen können nur innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Erhalt reklamiert werden. Hat der Interessent angegeben, erst ab einem bestimmten Zeitpunkt erreichbar zu sein, so berechnet sich die Frist von sieben Arbeitstage ab diesem Zeitpunkt.

    2. Eine Reklamation muss per E-Mail über leads@leadsnavigator.de oder über das CRM-System unter Angabe der Gründe und Nachweise für die Reklamation erfolgen. Die Bearbeitungszeit für die eingehenden Reklamationen kann bis zu drei Arbeitstage in Anspruch nehmen

    3. Berechtigte Reklamationsgründe sind abschließend:

      1. Anfragen-Duplikate, die durch mehrfache Sendung von Leads Navigator erfolgten und inhaltlich identisch sind oder die der Partner nachweislich über andere Kanäle erhalten hat. Dies gilt nicht, wenn zwischen der ersten und zweiten Anfrage mehr als sechs Wochen vergangen sind.

      2. Anfragen von Interessenten mit fehlerhafter oder fehlender Telefonnummer.

      3. Anfragen von Interessenten, bei denen diese nachweislich an drei verschiedenen Tagen jeweils mindestens zweimal telefonisch nicht erreichbar war und auf insgesamt zwei E-Mails nicht reagiert haben.

      4. Anfragen von Interessenten, bei denen diese nachweislich kein Interesse oder sich bereits für einen anderen Anbieter entschieden haben. Diese Anfragen können nur innerhalb der ersten 48 Stunden (Werktage) nach dem Eingang der jeweiligen Anfrage beim Partner reklamiert werden.

    4. Keine Reklamationsgründe sind unter anderem:

      1. Das Nichtzustandekommen eines Auftrags zwischen dem Partner und einem Interessenten.

      2. Die Korrektheit der Angaben der Interessenten.

    5. Die Reklamationsgründe werden nach Eingang bei Leads Navigator überprüft. Sofern diese berechtigt sind, liegt es im ausschließlichen Ermessen von Leads Navigator, den reklamierten Sachverhalt nachzubessern, soweit dies möglich ist, oder den berechtigt reklamierten Lead zu stornieren. Erfolgt die Stornierung einer Anfrage erst nach der Rechnungsstellung, wird der Betrag in der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Schlägt die Nachbesserung des berechtigt reklamierten Leads mindestens zweimal fehl, wird dieser Lead gutgeschrieben. Weitere Rechte des Partners in Bezug auf Reklamationen gibt es nicht.

    6. Falls nach Kooperationsende noch Gutschriften offen sind, liegt es im Ermessen von Leads Navigator GmbH, ob diese durch die entsprechende Anzahl an Leads ausgeglichen oder mit offenen Rechnungen verrechnet werden.

  8. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

    1. Eine Haftung von Leads Navigator auf Schadensersatz erfolgt bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz durch Leads Navigator oder den Erfüllungsgehilfen von Leads Navigator nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    2. Eine Haftung von Leads Navigator erfolgt bei fahrlässig verursachten Vermögens- und Sachschäden nur bei einer wesentlichen Verletzung der Vertragspflicht, allerdings der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragsschäden sind solche, deren Erfüllung die ordentliche Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    3. Der unter 8 b.) genannte Schadensersatz wird der Höhe nach auf das Umsatzvolumen der Geschäftsbeziehung zwischen Leads Navigator und dem Partner innerhalb der letzten 3 Monate konkretisiert.

  9. AGB – Änderungsvorbehalt

    1. Leads Navigator behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Auf Änderungen der AGB wird der Partner unverzüglich per E-Mail informiert.

    2. Leads Navigator räumt dem Partner mit der Mitteilung über die Änderung eine Frist von 6 Wochen ein, den geänderten AGB ausdrücklich und schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Partner nicht innerhalb der gesetzten Frist, so gilt dies als Zustimmung zur Änderung der AGB.

    3. Mit der Zustimmung zu den geänderten AGB, werden diese Bestandteil des Vertrages zwischen Leads Navigator und dem Partner. Die Frist von 6 Wochen beginnt mit der ersten Bekanntmachung der Änderungsmitteilung per E-Mail. Widerspricht der Partner, gelten die bisherigen AGB weiter fort.

  10. Rechtswahl / Gerichtsstand

    1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    2. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens von Leads Navigator. Leads Navigator ist jedoch nach Wahl von Leads Navigator berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen.

  11. Hinweis zum Datenschutz

    Der Partner nimmt davon Kenntnis, dass Leads Navigator berechtigt ist, Daten aus dem Vertragsverhältnis nach der DSGVO zum Zwecke der Datenvereinbarung zu speichern und an Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Soweit eine Weitergabe der Daten an Vertriebspartner erforderlich ist, sind diese Vertriebspartner zur Einhaltung des Datenschutz-Standards von Leads Navigator verpflichtet.